Ich biete Ihnen meine Begleitung und Unterstützung in psychischen Ausnahmesituationen an, beispielsweise bei
Wenn
kein „Krankheitswert“ vorliegt, ein Problem also keine pathologische Relevanz aufweist, bedarf es auch keiner Heilung im eigentlichen Sinne. Dann braucht man nicht wirklich eine Therapie, sondern
eher vielleicht einen geübten Zuhörer, eine empathische Begleitung, einen erfahrenen Trainer oder eine spezielle professionelle Unterstützung
– wie man sie beispielsweise in der Psychologischen Beratung oder beim Coaching erfahren kann. Bei
vielen psychischen Schwierigkeiten, in Belastungssituationen, in kleinen oder größeren Lebenskrisen kann das völlig ausreichend sein, schon kleine Interventionen und wenige Sitzungen bringen hier
häufig sehr befriedigende Ergebnisse.
Wenn
aber eine Erkrankung vorliegen könnte, wenn also beispielsweise der Leidensdruck oder die Einschränkungen der erwünschten Lebensführung so bedeutend sind, dass der betroffene Mensch mit sich selbst
oder im sozialen Umfeld oder im beruflichen Leben nicht mehr ohne professionelle Hilfe zurechtkommt, braucht es qualifizierte Diagnostik. Dann müssen organische Ursachen gefunden oder ausgeschlossen
werden, Symptome systematisch erkannt und eingeordnet werden, dann braucht es medizinisches und psychotherapeutisches Wissen. Hier kann dann zusätzlich eine Begleitung durch den Heilpraktiker für
Psychotherapie sinnvoll sein.
Was ist Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?
Psychotherapie ist eine gezielte professionelle Behandlung psychischer Krankheiten, Leiden oder Störungen mit psychologischen Mitteln und darf in Deutschland berufsmäßig ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachleuten ausgeübt werden. Für Erwachsene sind dies Ärztliche Psychotherapeuten, Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie.
Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie, habe also nach einer amtsärztlichen Überprüfung die behördliche Erlaubnis erhalten, die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie berufsmäßig auszuüben.
Dabei geht es (frei nach Johann Hugo „Hans“ Strotzka) im Wesentlichen um
In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig.
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz kann eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen, körperliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sind weiterhin notwendig und können absolut unumgänglich sein. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker für Psychotherapie dies unverzüglich mitteilen und veranlassen, dass sich der Patient oder die Patientin in ärztliche Behandlung begibt.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil, gesetzlich Versicherte erhalten deshalb normalerweise grundsätzlich keine
Erstattung der Kosten von ihrer Krankenkasse. Auch private Krankenversicherungen übernehmen - wenn überhaupt - in aller Regel die Kosten nur teilweise.